
Lieber Angler, Fischer und Naturfreunde
Bei uns haben Sie die einzigartige Möglichkeit zu angeln. Große Karpfen, Forellen, Zander und Hechte sind in unserem Gewässer heimisch, ein tolles Angelerlebnis, in einer faszinierender, sehr schönen, einzigartigen Umgebung inmitten in der Natur, für Sie, Ihre Familie und mit Ihren Anglerfreunden.
Der Klosterweiher wurde im 18. Jahrhundert als Fischweiher für das Kloster St. Blasien aufgestaut und hat eine Gesamtfläche von 5.28 ha.
Anbei erhalten Sie die Preisübersicht für die Ausübung des Sportfischen am unserem Klosterweiher.
Preise:
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Fischertageskarte: 28.-- € für Erwachsene, 19.-- € für Jugendliche bis 16 Jahre
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Fischerwochenkarte: 135.-- € für Erwachsene, 92.-- € für Jugendliche bis 16 Jahre
Die Fischertageskarte- und Wochenkarte bezieht sich um das Sportfischen am Klosterweiher ausüben zu können. Gerätschaften sind selber mitzubringen.
Saison:
Die Fischereisaison beginnt am 15. Mai. Sie dauert bis zum 1. November. Das Fischen ist von 6.00 bis 22.00 Uhr gestattet.
Der Klosterweiher sind sehr wertvolle Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten, die auf diesen Lebensraumtyp mit zum teil stehendem Wasser angewiesen sind. Wir bitten unsere Besucher auf dieses zu achten.
Die Die Anzahl der Fischer ist begrenzt. Haben Sie Fragen? Dann zögern Sie nicht uns anzurufen oder uns zu schreiben. Gerne beantworten wir Ihre Fragen
Im Klosterweiher sind folgende Fischarten erweislich vorhanden.
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Regenbogenforelle (wurde bereits mehrmals eingesetzt und zwar von der Fischzucht Trödle)
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Zander
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Hecht
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Schuppenkarpfen
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Spiegelkarpfen
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Schleie
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Rotferdern- Rötel
Wir wünschen "Petri heil"
Richtlinien:
Richtlinien für die Ausübung des Sportfischen´s am Klosterweiher.
1. Patentpflicht
Die Fischerei im Klosterweiher darf nur mit einem Fischereischein ausgeübt werden. Dieses ist persönlich und nicht übertragbar.
2. Fischereischein Ausgabe
Die Karten werden gegen vorweisen eines amtlichen Ausweises (Identitätskarte, Führerausweis) ausgestellt. Sie sind mit Namen, Vornamen, Jahrgang und Wohnadresse zu versehen.
Der Erlaubnisschein ist beim Fischen immer mitzuführen (einschließlich Fischereikarte) und auf Verlangen den Aufsichtsorganen sowie den Grundeigentümern vorzuweisen.
Kinder unter 14 Jahren ist das Fischen nur mit Begleitung eines Fischerei berechtigten erlaubt.
3. Fischereisaison
Die Fischereisaison beginnt, sofern der See eisfrei ist, am 15. Mai. Sie dauert bis zum 1. November
Das Fischen ist nur von 6.00 Uhr bis 22.00 gestattet. (Nachtfischen Verboten)
4. Berechtigung und Betretungsrecht
Die Fischerei ist nur vom Ufer aus gestattet. Das Fischen vom Boot aus ist nicht gestattet.
Naturschutzzonen dürfen nur auf den vorhandenen Wegen begangen werden. Für Schäden, die bei der Ausübung der Fischerei verursacht werden, haftet der Fischer persönlich. Autos dürfen nicht in landwirtschaftlich genutzte Flächen abgestellt werden!
Das Aufstellen von Zelten jeglicher Art ist nicht gestattet.
Angelplätze sind in einem sauberen Zustand zu verlassen!
5. Statistik
Der Patentinhaber ist verpflichtet, die Fänge gleichentags unmittelbar nach dem Fang des Fisches wahrheitsgetreu und genau zu melden (in Statistik einzutragen.)
6. Gerätschaften
Jeder Patentinhaber ist verpflichtet nebst seinem Fanggerät, einen Kescher, ein Messer sowie ein Totschläger bei sich zu führen.
Es darf höchstens mit 2 Ruten und je einen Köder gefischt werden. Das Hältern ist nur in einer dafür vorgesehenen Reuße gestattet.
Zum Raubfischfang dürfen nur Einzelhaken und Stahlvorfach verwendet werden. (Ausgenommen Blinker und Wobbler). Das Friedfischen ist nur mit Schonhaken erlaubt. Anfüttern ist nicht gestattet. Keine Lebendköder erlaubt. (ausgenommen Maden und Würmer)
7. Schutzvorschriften
Mindestfangmasse
Die nach genannten Fische müssen, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse, im lebenden Zustand, mindestens folgende Längen aufweisen:
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Forellen 23 cm
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Hecht 45 cm
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Zander 45 cm
Unter dem Mindestmaß gefangene Fische sind sofort und schonend mit nassen Händen wieder in den See zurückzusetzen. Bei geschlucktem Hacken ist das Vorfach abzuschneiden.
8. Fangzahlen
Pro Tag und Karte dürfen folgende Fische gefangen werden:
-4 Forellen
-10 Rotfedern / Rötel
-4 Hecht
-4 Zander
-Welse (sofern vorhanden- nicht bestätigt) sind ausnahmslos zu entnehmen.
-Schleie und Karpfen sind nach dem Fang wieder schonend zurückzusetzen.
9. Schonzeiten
Auf die genaue Einhaltung der Schonzeiten und Mindestmaße muss dringend geachtet werden.
-Forelle von15.12 bis 15.04.
-Hecht von 15.02 bis 15.05.
-Zander von01.01 bis 15.05.
Bei Nichteinhaltung dieser Richtlinien ist mit dem sofortigen Entzug der Fischereierlaubnis ohne Rückerstattung des bezahlten Entgeltes sowie einen Platzverweis zu rechnen.
Die Naturschutzzone muss zwingend eingehalten werden!
Landgasthof Klosterweiherhof
Am Klosterweiher 3
79875 Dachsberg
alle Rechte vorbehalten.
