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Angeln Klosterweiherhof

Lieber Angler, Fischer und Naturfreunde

 

Bei uns haben Sie die einzigartige Möglichkeit zu angeln. Große Karpfen, Forellen, Zander und Hechte sind in unserem Gewässer heimisch, ein tolles Angelerlebnis, in einer faszinierender, sehr schönen, einzigartigen Umgebung inmitten in der Natur, für Sie, Ihre Familie und mit Ihren Anglerfreunden.

 

Der Klosterweiher wurde im 18. Jahrhundert  als Fischweiher für das Kloster St. Blasien aufgestaut und hat eine Gesamtfläche von 5.28 ha.

Anbei erhalten Sie die Preisübersicht für die Ausübung des Sportfischen am unserem Klosterweiher.


Preise:

 

  • Fischertageskarte:         28.-- €   für Erwachsene, 19.-- € für Jugendliche bis 16 Jahre

  • Fischerwochenkarte:  135.-- €    für Erwachsene, 92.-- € für Jugendliche bis 16 Jahre


Die Fischertageskarte- und Wochenkarte bezieht sich um das Sportfischen am Klosterweiher ausüben zu können. Gerätschaften sind selber mitzubringen.

Saison:

Die Fischereisaison beginnt am 15. Mai. Sie dauert bis zum 31. Oktober. Das Fischen ist von 6.00 bis 22.00 Uhr gestattet.

 

Der Klosterweiher sind sehr wertvolle Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten, die auf diesen Lebensraumtyp mit zum teil stehendem Wasser angewiesen sind. Wir bitten unsere Besucher auf dieses zu achten.

Im Klosterweiher sind folgende Fischarten erweislich vorhanden.

  • Zander

  • Hecht

  • Schuppenkarpfen

  • Spiegelkarpfen

  • Schleie

  • Rotferdern- Rötel

 

Wir wünschen "Petri heil"

 

 

Richtlinien für die Ausübung des Sportfischen´s am Klosterweiher:

 

1.    Fischereischein Pflicht
Das Angeln am Klosterweiher darf nur mit einem Amtlichen Fischereischein
(D oder CH) ausgeübt werden. Dieser ist persönlich und nicht übertragbar.

2.    Angelkarte Ausgabe
Auf die Tageskarte verrechnen wir zusätzlich 20.- € Depot, welches wir bei Rückgabe binnen 7 Tage der Karte zurückzahlen. Es werden nur Mittwoch bis Sonntag Karten ausgestellt.

Die Karten werden gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises (Identitätskarte, Führerausweis) ausgestellt. Sie sind mit Namen, Vornamen, Jahrgang und Wohnadresse zu versehen. 

Die Angelkarte ist beim Angeln immer mitzuführen (einschließlich gültigem Fischereischeins) und auf Verlangen den Aufsichtsorganen sowie den Grundeigentümern vorzuweisen.

Kinder unter 14 Jahren ist das Angeln nur mit Begleitung eines Fischereiberechtigten erlaubt.

3.    Angelsaison
Die Angelsaison beginnt am 15. Mai. Sie dauert bis zum 31 Oktober.
Das Angeln ist nur von 6 bis 22 Uhr gestattet. (Nachtangeln Verboten).
Wer sich entscheidet ab 6 Uhr zu angeln, meldet sich bitte am Vorabend telefonisch unter +49 7672 480 50 34 bei uns. Am Angel Tag kann die Karte ab 9 Uhr dann gelöst werden. 

4.    Berechtigung und Betretungsrecht
Das Angeln ist nur vom Ufer aus gestattet. Das Angeln vom Boot aus ist nicht gestattet.
Naturschutzzonen dürfen nur auf den vorhandenen Wegen begangen werden. Für Schäden, die bei der Ausübung des Angelns verursacht werden, haftet der Angler persönlich. Autos dürfen nicht in landwirtschaftlich genützte Flächen abgestellt werden! Das Aufstellen von Zelten jeglicher Art ist nicht gestattet.


Bei Schlachtung eines Fanges ist es nicht gestattet die Innereien oder sonstiges in den Wald oder ins Wasser zu entsorgen. 
Angelplätze sind in einem sauberen Zustand zu verlassen! 

5.    Statistik
Der Angler ist verpflichtet, die Fänge gleichentags unmittelbar nach dem Fang des Fischens wahrheitsgetreu und genau zu melden (in Statistik einzutragen.)

 

6.    Gerätschaften
Jeder Angler ist verpflichtet nebst seinem Fanggerät, einen Kescher, ein Messer sowie ein Totschläger bei sich zu führen.


Es darf höchstens mit 2 Ruten und je einem Köder geangelt werden. Das Hältern ist nur in einer dafür vorgesehenen Reuße gestattet.

Zum Raubfischfang dürfen nur Einzelhaken und Stahlvorfach verwendet werden. (Ausgenommen Blinker und Wobbler). Das Friedfischen ist nur mit Schonhaken erlaubt. Anfüttern ist nicht gestattet. Keine Lebendköder erlaubt (ausgenommen Maden und Würmer).

7.    Schutzvorschriften
Mindestfangmasse 
Die nachgenannten Fische müssen, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse, im lebenden Zustand, mindestens folgende Längen aufweisen:


-    Hecht                45 cm
-    Zander              45 cm        

 

Unter dem Mindestmaß gefangene Fische sind sofort und schonend mit nassen Händen wieder in den See zurückzusetzen. Bei geschlucktem Hacken ist das Vorfach abzuschneiden.

8.    Fangzahlen
Pro Tag und Karte dürfen folgende Fische gefangen werden:


-    10 Rotfedern / Rötel
-    4 Hecht
-    4 Zander
-    Welse sind ausnahmslos zu entnehmen.
-    Schleie und Karpfen sind nach dem Fang wieder schonend zurückzusetzen,

 

Müssen aber in der Statistikkarte eingetragen werden.

9.    Schonzeiten
Auf die genaue Einhaltung der Schonzeiten und Mindestmaße muss dringend geachtet werden.

 

 

Die Die Anzahl der Fischer ist begrenzt.  Haben Sie Fragen? Dann zögern Sie nicht uns anzurufen oder uns zu schreiben. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.


Die Naturschutzzone  muss zwingend eingehalten werden!


Landgasthof Klosterweiherhof
Am Klosterweiher 3
79875 Dachsberg

alle Rechte vorbehalten. Stand: Mai 2023

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